Steinkreuz (48.837933, 15.133613)

Steinkreuz

Denkmalschutz

 
 

An der Westseite der Pfarrkirche steht seit dem Jahre 1980 ein einfaches Granitkreuz mit einer im Zentrum erhaben ausgearbeiteten Scheibe.


Steinkreuz
Steinkreuz


Steinkreuz

Das 1,20 m große und 0,62 m breite Kreuz, an dem an der rechten Seite ein Stück fehlt, ist eine alte Falltorsäule (auch Faltersäule). Es stand bis zu seiner Versetzung nördlich von Seyfrieds an der alten Vitiser Straße (48.844096, 15.126402).

Das Kreuz steckte bis zu seinem Auffinden tief eingesunken an einer Böschung des einstigen Neuteich-Baches am alten Weg nach Heidenreichstein. Von einem besser erhaltenen zweiten Steinkreuz, das an der anderen Seite des Weges stand, fehlt bis heute jede Spur!



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Seyfrieds wird 1314 erstmals urkundlich erwähnt und gehört ursprünglich zur Propstei Eisgarn, einer Stiftung von Herzog Albrecht II. aus 1344 – weit im Norden. Erst im Jahre 1784 wird Seyfrieds zur Katastralgemeinde und konstituierte sich 1850 mit damals 205 Einwohnern gemeinsam mit der Katastralgemeinde Haslau zur politischen Gemeinde Seyfrieds.

Aus dem Buch von Gustav Winter – Niederösterreichische Weisthümer, Band 2, „Das Viertel ob und unter dem Mannhartsberge“, herausgegeben im Auftrag der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, Braumüller, 1896:

Aus dem Grunt- und urbarpuech über der röm. kais. maj. etc. als rechten erbvogts und lehenherrens brobstai zu Eysgarn behaust und ueberlendgüeter von 1563 Sept. 29
… Hie sein verschriben die recht und freihait deß dorfs zu dem Seyfrids zu der brobstei Eißgarn gehörig:
… Ob ain schedlich man wurd begriffen auf den vorgenanten gründen, so soll man es dem lantrichter verkünden und den schedlichen man antworten an ainem zwiernßfaden zu der stainen valterseulen ob deß dorfs und rüefen dreimal dem lantrichter. and ob derselb richter nit kämb, so ist man im nichts schuldig oder pflichtig ob der schedlich man ledig wurt…

Freie Übertragung:

Aus dem Grund- und Urbarbuch […] der Probstei Eisgarn vom 29.Sept. 1563
… Hier sind die Rechte und Freiheiten des Dorfes Seyfrieds, welches zur Probstei Eisgarn gehört aufgeschrieben:
… Wenn ein Verbrecher aus den oben genannten Gründen aufgegriffen wird, so soll man es dem Landrichter melden und den Verbrecher mit einem Zwirnsfaden an der steinernen Faltersäule des Dorfes anbinden und dreimal den Landrichter rufen. Und wenn dieser Richter kommt, so ist man ihm gegenüber nicht mehr verantwortlich, falls der Verbrecher sich befreien kann.


Über dem Steinkreuz befindet sich eine Hinweistafel.

Der Name PLESSER bezieht sich auf Alois Plesser, Seelsorger und Heimatforscher. * Grünbach b. Rappottenstein (NÖ), 7. 6. 1865; † Kleinpöchlarn (NÖ), 18. 3. 1937. Er entstammte einer bäuerlichen Familie; studierte am Priesterseminar in St. Pölten katholische Theologie (1889 Priesterweihe) und war anschließend in verschiedenen niederösterreichischen Pfarren tätig. Sein Hauptinteresse galt der Kirchengeschichte seiner engeren Heimat, seine Stärke lag mehr im Aufspüren und in der Wiedergabe der Quellen als in ihrer synthetisch Verarbeitung. Plesser machte sich um die Erhaltung von Kunstdenkmälern und Archivalien sehr verdient.

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