Denkmal (48.608490, 14.860402)

Denkmal

 
 

Westlich von Münzbach steht ein Denkmal in der Form eines Obelisken.


Auf einer Grundplatte steht ein quaderförmiger Block mit zwei Granittafeln. Darauf liegt eine breitere Kragenplatte, auf der eine hohe Pyramide steht. Diese wird durch eine Steinkugel mit Eisenkreuz abgeschlossen.

Auf den beiden Steintafeln stehen folgende Inschriften:

„JOHANN EHRENREICH REICHSFREI- UND PANIERHERR VON HACKELBERG-LANDAU ZU HÖCHENBERG HERR AUF GROSS PERTHOLZ, KEHRBACH, KAINRATHSCHLAG UND HIPOLZ, GEB. 16. JULI 1732, WURDE HIER VON SEINEM BÜCHSENSPANNER JOSEF HOCHREITER AM 15. DEZ. 1784 DURCH EINEN PRELLSCHUSS IMUNTERLEIBE SOSEHR VERWUNDET, DASS ER AM FOLGENDEN TAGE IN EINE BESSERE WELT ÜBERGIENG. OBSCHON DER BÜCHSENSPANNER VON SEINER SCHULD GEREINIGT WARD FOLGTE ER BALD SEINEM GELIEBTEN HERRN NACH.“

„ERRICHTET VON SEINEM ENKEL LEOPOLD REICHSFREI- U. PANIERHERRN VON HACKELBERG-LANDAU ZU HÖCHENBERG K.K.KÄMMERER, HERRN AUF GROSS-PERTHOLZ E.C. – DIE INSCHRIFTTAFEL WURDE IM JAHRE 1911 ERNEUERT DURCH DIE URURENKELIN DES HIER VERUNGLÜCKTEN, LOUISE REICHSFREIFRAU VON LAZARINI ZUZOBELSPERG, STERNKREUZORDENSDAME, BESITZERIN DER ALLODIALGÜTER LANGSCHLAG UND KEHRBACH.“

Hackelberg und Landau ist ein österreichisches Hochadelsgeschlecht.

Im Buch „ADELS SCHEMATISMUS DES ÖSTERREICHISCHEN KAISERSTAATES“ 1824 findet man andere Geburtsdaten:
Johann Ehrenreich Joseph Freyherr zu Hackelberg und Landau, geb. 6. August 1732, Herr auf Grosspertholz, Wasserhof, Reichenau, Kehrbach und Langschlag, k. k. Kämmerer, * 15. December 1784, Verm. mit M. Johanna von Mirey, geb. 25. Jänner 1744, + 10. April 1770.

Als reichsunmittelbar, auch reichsfrei, wurden im spätmittelalterlichen und frühneuzeitlichen Heiligen Römischen Reich diejenigen Personen und Institutionen bezeichnet, die keiner anderen Herrschaft unterstanden, sondern direkt und unmittelbar dem Kaiser untergeben waren. Sie wurden als reichsunmittelbare Stände oder Immediatstände bezeichnet.

Bannerherr oder Pannerherr, vom Feldzeichen, dem Banner bzw. Panier hergeleitet, daher auch Banier- oder Panierherr (von baniere oder banier = Panier), in Italien alfiere oder banderale, in Frankreich banneret oder bandelier, lat. Vexillarius, daher in der Schweiz Venner (noch in Gebrauch für das Pfadfinderfähnlein), bezeichneten das Amt des die Fahne tragenden Fähnrichs eines Fähnleins sowie eines die Lanze führenden Aufgebots z. B. einer von Bürger- oder Stadtsoldaten gebildeten Stadtwehr mit einer bestimmten Anzahl Bewaffneter. Der ein solches Fähnlein führende Bannerherr von Gebietskörperschaften war als Kriegsherr oft auch Lehnsherr.

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