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Wo die Straße von Ramsau in die Straße Neupölla einmündet steht vor dem Haus Altpölla Nr.68 ein gemauerter Bildstock.


Der im Grundriss rechteckige Bau ist komplett aus flachen Natursteinen gemauert. Selbst das Satteldach ist mit flachen Steinplatten gedeckt. Die bogenförmige Nische ist mit einem Eisengitter verschlossen. In der Nische hängt ein Bild mit der Darstellung der Heiligen Dreifaltigkeit von Karnabrunn. Gekrönt wird das Ganze mit einem Eisenkreuz.

An dieser Stelle steht ursprünglich ein gemauertes Marterl, das „Falter-Kreuz“. Im Volksmund ist der Name „Folterkreuz“ gebräuchlich. Der historische Name lautet jedoch „Falltorkreuz“. Es stammt aus dem Jahre 1783. Durch den Straßenbau in den 1960-er Jahren wird es abgerissen und an der Straßenböschung neu errichtet.

Die Kreuze am Falltor sind rechtsvolkskundlich bedeutsam. Sie markieren jene Stelle an welcher ein Delinquent, der auch in anderen Gerichtssprengeln Strafdaten begangen hat, überstellt wurde. Bei befestigten Städten geschah dies am Falltor. Aus Gründen der Rechtspraxis haben sich aber auch Landgerichte, welche mit Stadtmauern und Toren nichts zu tun hatten, Falltorkreuze zugelegt.

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