Pranger (48.589244, 15.271651)

Pranger

Denkmalschutz

 
 

Vor dem Haus Friedersbach Nr. 52 steht auf dem kleinen dreieckigen Marktplaz der alte Pranger.


Auf einem quaderförmigen Sockel erhebt sich ein im Querschnitt quadratischer Schaft, der mit je einer Eisenklammer vorne und hinten gehalten wird. Etwa in der Mitte ist er gebrochen. Der Schaft geht in einen etwas breiteren Würfel über, der mit einer Kragplatte abgedeckt ist. Der Pranger trägt ein steiles, pyramidenförmiges Dach und ist mit einer Steinkugel und einer Metallfahne bekrönt. Auf einer Seite des Würfels ist die Jahreszahl 1868 eingemeißelt, auf einer anderen hängt ein Eisenkreuz an einer verzierten Eisenstange.

Der Pranger wurde vermutlich zur Erinnerung an den angeblich hölzernen Pranger aus 1608 im Jahr 1868 durch diesen Pfeiler ersetzt.

Bereits 1608 wurde Friedersbach durch Kaiser Rudolf II. auf Fürsprache des damaligen Grund- und Gerichtsherrn Peter Hackl in Lichtenfels das Marktrecht verliehen. Die ehemals mit der niederen Gerichtsbarkeit und mit dem Marktrecht in Verbindung stehende Funktion eines Prangers ist jedoch an diesem Pfeiler nicht mehr ersichtlich.



© Ein Foto aus dem Fundus von Gerhard Geisberger

Ein Foto aus dem Fundus von Gerhard Geisberger vom 21. Juni 1908 zur Erinnerung an die begangene Gedenkfeier der Erhebung des Dorfes Friedersbach zum Markte.


Pranger

Das Denkmal wird in der Zeit zwischen 1925 und 1932 als Aquarell festgehalten.

Mischtechnik, 157 x 123 mm.

Mehr dazu unter „Kleindenkmäler im Postkartenformatt“.



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